Nachfolge regeln, Erben begleiten
Beratung zum deutschen und internationalen Erbrecht – für den Fall der Fälle
Sie sind Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens und wollen Ihre Nachfolge frühzeitig rechtlich regeln? Sie haben Vermögen im In- und Ausland und wollen nun Ihr Testament aufsetzen? Oder einen internationalen Erbfall regeln? Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. Wir betreuen seit 25 Jahren insbesondere Mandanten aus den nordischen Ländern bei der Regelung und Durchsetzung von grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten. Das reicht von der Betreuung dänischer, schwedischer oder norwegischer Erben mit Ansprüchen in Deutschland über die Unterstützung bei der Testamentsvollstreckung bis zu Nachfolgeregelungen bei komplizierten Unternehmensverflechtungen und Vermögensaufteilungen zwischen mehreren Ländern.
So helfen wir Ihnen konkret – drei Beispiele für unseren Service aus dem Bereich Unternehmensnachfolge und Erbrecht
Sie kommen aus Dänemark, Schweden oder Norwegen und haben in Deutschland geerbt oder benötigen Unterstützung bei der Abwicklung des Nachlasses?
Wir beraten Sie umfassend zum internationalen und deutschen Erbrecht und helfen Ihnen dabei, Ansprüche an deutschen Nachlässen geltend zu machen. So unterstützen wir insbesondere auch Testamentsvollstrecker aus den nordischen Ländern. Ebenso betreuen wir Mandanten, die uns mit der Abwicklung eines Nachlasses in Deutschland beauftragen und übernehmen alle damit verbundenen rechtlichen Aufgaben.
Sie wollen Ihr Testament für Ihr Vermögen in Deutschland und den nordischen Ländern rechtssicher aufsetzen?
Wir gestalten Ihr Testament über Landesgrenzen hinweg und klären für Sie, welches Recht zur Anwendung kommt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind uns die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen Erbrecht und den dänischen, schwedischen oder norwegischen Regelungen bekannt. Wenn nötig, können wir auch schnell und unkompliziert nordische Anwälte aus unserem internationalen Netzwerk heranziehen. Unsere Beratung umfasst selbstverständlich auch den steuerlichen Teil: Denn in Deutschland fällt unter Umständen Erbschaftsteuer an.
Sie wollen die Nachfolge in Ihrem Unternehmen in Deutschland frühzeitig regeln?
Wir finden für Sie den bestmöglichen, auf Sie zugeschnittenen Weg und erarbeiten die dafür nötigen Klauseln und Verträge – von der Vererbung einzelner Firmenanteile bis zur Übertragung ganzer Unternehmen. Dafür arbeiten wir mit Notaren zusammen, die die entsprechenden Verträge auch direkt beurkunden können.
Wir beraten Sie zur Unternehmensnachfolge und bei Erbfällen insbesondere in diesen Bereichen:
- Beratung in internationalen Erbrechtsfällen mit Bezug zu den nordischen Staaten
- Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklungen (Testamentsvollstreckung) mit Auslandsbezügen
- Regelung der Nachfolge im Unternehmen
- Steuerrechtliche Beratung zum Erbrecht