Markteintritt in Deutschland erleichtern
25 Jahre Rechtsexpertise für Ihren
Marktstart in Deutschland
Seit 25 Jahren begleiten wir skandinavische und inländische Unternehmen dabei, erfolgreich auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Unser Markenzeichen: Mit unserer nordischen Perspektive führen wir Sie schnell, pragmatisch und lösungsorientiert zum Ziel. Als Rechtsberater verstehen wir es, die rechtlichen Fallstricke und Hürden bei der Unternehmensgründung aus dem Weg zu räumen. Wir liefern Ihnen individuelle Beratung bei der Gründung Ihres Unternehmens und kümmern uns um die erforderlichen Dokumente, Verträge und um die nötigen rechtlichen Schritte – damit Sie sich ausschließlich auf den Unternehmensstart konzentrieren können.
So helfen wir Ihnen konkret – drei Beispiele, wie wir Ihnen den Markteintritt in Deutschland erleichtern
Sie wollen ein neues Unternehmen, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen?
Wir übernehmen für Sie alle nötigen rechtlichen Schritte – von der Beratung zur passenden Rechtsform über die Ausarbeitung einer Satzung bis zur Gestaltung der Geschäftsführerverträge.
Sie benötigen deutsche Verträge für Ihre Tochtergesellschaft?
In Deutschland werden oftmals andere Standard-Verträge benötigt als in den nordischen Ländern. Wir passen Ihre Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen effizient für den deutschen Markt an. Dafür sprechen wir nicht nur die Sprache des deutschen Rechts, sondern auch Dänisch, Norwegisch und Schwedisch.
Sie suchen einen ersten Markteintritt über Vertragshändler- oder Handelsvertreterverträge? Sie wollen deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen?
Wir helfen Ihnen in allen arbeitsrechtlichen und handelsrechtlichen Belangen, erstellen Arbeitsverträge und beraten Sie zum Beispiel in Organisationsfragen, zu Tarifverträgen oder im Kündigungsfall.
Selbstverständlich gestalten und verhandeln wir für Sie die notwendigen Verträge. So kennen Sie von Anfang an die Chancen und Risiken und Ihnen bleibt ein späteres „böses Erwachen“ erspart.
Wir beraten Sie beim Markteintritt in Deutschland insbesondere diesen Bereichen:
- Markteintritt in Deutschland
- Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
- Vertragsgestaltung in grenzüberschreitenden Fällen
- Gesellschaftsgründung und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
- Gestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung (z. B. Gesellschafterbeschlüsse, Sitzverlegungen, Satzungsanpassungen)
- Geschäftsführerberatung
- Gewerblicher Rechtsschutz/Intellectual property (IP-Recht) und Markenrecht